Wohnungseigentumsverwaltung

Die Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts unterliegt in den vergangenen Jahren ständiger Veränderungen. Die im Dezember 2020 geplante Reform des Wohnungseigentumsgesetzes bringt ganz erhebliche Umbrüche mit sich und das Wohnungseigentumsrecht wird in vielen Bereichen neu geordnet. Darüber hinaus leitet die Rechtsprechung immer wieder wesentliche Änderungen ein.

Der Umstand, dass das Wohnungseigentumsrecht aufgrund der vorgenannten Umstände ständig im Fluss ist, führt zu der Herausforderung des Verwalters, auf die Veränderungen angemessen zu reagieren. Die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen praktisch aber auch rechtlich durchdacht sein.
Eine Eigentümergemeinschaft besteht aus Miteigentümern mit unterschiedlichen Ansichten und Interessen. Das WEG-Recht und die Teilungserklärung sind Leitlinien zur einvernehmlichen Zusammenführung dieser Interessen, mit dem Ziel einer respektvollen angenehmen Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft und mit dem Verwalter. Die Aufgabe eines Verwalters ist es, neutral die Interessen unter rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Aspekten zusammenzuführen mit dem Ziel, dass alle Eigentümer an einem Strang ziehen können mit dem Ergebnis des Werterhalts und der Wertsteigerung der Immobilie. Hierfür ist von besonderer Bedeutung, allen Eigentümern zuzuhören und auf neutrale ausgleichende Art und Weise eine Lösung zu erarbeiten.

Unsere Dienstleistung beinhalten sämtliche Aufgaben des WEG-Verwalter, insbesondere

  • Durchführung von Eigentümer-Versammlungen und die Umsetzung der gefassten Beschlüsse
  • Kaufmännische Verwaltung, insbesondere Erstellung der Abrechnungen incl. Darstellungen der Dienstleistungen gem. § 35 EStG für Eigentümer und Mieter und Betriebskostenabrechnung Mieter, Wirtschaftsplan; Kontoführung mit Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben, Führung der Lohnkonten
  • Technische Verwaltung, insbesondere Management der Instandhaltungen/Instandsetzungen/Modernisierungen, d.h. Angebotseinholung mehrerer Handwerker, Kontrolle, Abnahme, Bauverträge usw. ; Schadensmanagement von Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Zeitnahe Durchführung der Maßnahmen und gute Erreichbarkeit für unsere Kunden
  • Führung der Beschlusssammlung
  • Regelmäßige Begehung der Wohnanlagen

Für unsere Kunden verwalten wir Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Sonderbauten. Gerne nennen wir Ihnen Referenzen.
Ihre Zufriedenheit ist für uns Garant für eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit.